Dass Kenntnisse in Erster Hilfe im Notfall Menschenleben retten können, das wird wohl mittlerweile niemand mehr bezweifeln. Doch nicht nur an einem Unfallort oder bei der Veranstaltungsbegleitung sind entsprechend ausgebildete Menschen wichtig. Auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei Krankentransporten, müssen die Helfer entsprechend geschult sein. Und so bieten viele Rettungsorganisationen eine Ausbildung zum Rettungshelfer (RH) oder Rettungsdiensthelfer (RDH) an. Allerdings ist die Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland nicht einheitlich geregelt. Sie können von Bundesland zu Bundesland durchaus variieren. Liegen auch keine landeseinheitlichen Regelungen vor, so werden die entsprechenden Ausbildungsinhalte von den Ortsvereinen beziehungsweise den Dachorganisationen der Rettungsorganisationen vorgegeben. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen gibt es darüber hinaus gesetzliche Sonderregelungen für die Ausbildung zum Rettungshelfer.
In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Rettungshelfer-Ausbildung rund 320 Stunden umfasst. Darin enthalten sind etwa 160 Stunden theoretische Ausbildung, 80 Stunden Praktikum in einem Krankenhaus sowie weitere 80 Stunden Praktikum in einer Rettungswache. In einigen Bundesländern entfällt das Krankenhauspraktikum auch. Stattdessen müssen die angehenden Rettungshelfer insgesamt 160 Stunden Praktikum in einer Rettungswache absolvieren. Eine Abschlussprüfung muss in aller Regel nicht absolviert werden, in manchen Bundesländern gilt der Abschluss einer solchen Ausbildung als Grundbaustein für die Ausbildung zum Rettungssanitäter. Aus diesem Grund sind die Ausbildungsinhalte im theoretischen Teil für beide Lehrgänge auch meist identisch. So lernen angehende Rettungshelfer unter anderem die Grundlagen der Anatomie sowie die Grundlagen der Physiologie. Aber auch der Umgang und die Vorbereitung medizinischer Geräte sind Teil der Ausbildung. Und auch häufig auftretende Krankheitsbilder und Notfälle im Rettungsdienst und beim Krankentransport gehören zur theoretischen Ausbildung dazu. Um nach der Ausbildung regelmäßig im Rettungsdienst beziehungsweise bei Krankentransporten eingesetzt werden zu können, müssen Rettungshelfer in manchen Bundesländern jährliche Pflichtfortbildungen absolvieren, deren Stundenzahl genau vorgeschrieben ist. Darüber hinaus müssen Rettungshelfer oft auch eine gewisse Zahl an Arbeitsstunden vorweisen, um weiter eingesetzt werden zu können.
Der Einsatzschwerpunkt der meisten Rettungshelfer liegt bei den sogenannten “qualifizierten Krankentransporten”, bei denen sie eng mit Rettungsassistenten und Rettungssanitätern zusammenarbeiten. In einigen Bundesländern werden sie allerdings auch bei der Notfallrettung eingesetzt.
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